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The World's No.1 Manufacturer of over centre latches
1. Geltungsbereich(1) Für die Lieferungen der Protex Verschlusstechnik GmbH, Lintgesfuhr 17, 53332 Bornheim (im Folgenden: "Verkäuferin") über den Onlineshop https://www.protex-verschlusstechnik.de (im Folgenden: "Onlineshop") gelten ausschließlich diese Verkaufs- und Lieferbedingungen, soweit nicht ausdrücklich andere, abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen schriftlich von der Verkäuferin genehmigt sind. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn die Verkäuferin in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Ware vorbehaltlos liefert bzw. die Bestellung vorbehaltlos annimmt.
(2) Die Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Voraussetzung für eine Bestellung im Onlineshop ist, dass der Käufer im Rahmen der Registrierung im Onlineshop versichert, dass er Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit dem Käufer, ohne dass die Verkäuferin in jedem Einzelfall wieder auf die hinweisen müsste.
2. Pflichtinformationen im elektronischen Geschäftsverkehr(1) Vertragspartner des Käufers ist die Protex Verschlusstechnik GmbH, Lintgesfuhr 17, 53332 Bornheim.E-Mail: verkauf@protex-verschlusstechnik.deTelefon: 02227-929780eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter der Registernummer HRB 23681.Geschäftsführer (vertretungsberechtigte Person):Dr. Andreas Windel
(2) Die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss im Onlineshop führen sowie die Möglichkeiten, Eingabefehler zu korrigieren, sind in § 3 dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen beschrieben.
(3) Die Verkäuferin speichert den Vertragsschluss und die Bestellinformationen, nicht aber diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Die gespeicherten Informationen kann der Käufer jederzeit für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten in dem Benutzerbereich unter "Bestellungen" abrufen. Den Vertragsschluss, die Bestellinformationen und die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen kann der Käufer unmittelbar vor und nach Absenden der Bestellung speichern und ausdrucken.
(4) Vertragsschlüsse über den Onlineshop erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache.
3. Angebot, Vertragsschluss, Zustandekommen des Vertrages im elektronischen Geschäftsverkehr(1) Mit der Darstellung der Waren im Onlineshop macht die Verkäuferin keine rechtsverbindlichen Angebote, sondern gibt ausschließlich Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen unverbindlich die Möglichkeit, diese Produkte bei der Verkäuferin zu bestellen.
(2) Angaben der Verkäuferin zu den Waren (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie die Darstellungen der Verkäuferin hierzu (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
(3) Im Onlineshop kann der Käufer die Waren durch die Auswahl des Buttons "In den Warenkorb" unter Angabe der Menge in den "Warenkorb" legen. Den Inhalt des "Warenkorbs" kann der Käufer jederzeit durch Anklicken des Buttons "Ansicht" unverbindlich ansehen und Waren durch Anklicken des X-Buttons löschen oder die Anzahl der gewünschten Waren durch Eingabe der jeweiligen Anzahl und Betätigung des Buttons "Update" ändern. Wenn der Käufer die Waren bestellen möchte, kann er den Bestellablauf durch Anklicken des Buttons "zur Kasse gehen" fortsetzen. Nach Anmeldung oder Registrierung und Angabe der notwendigen Daten (z.B. Versandadresse) wird dem Käufer der Warenkorb nochmals angezeigt. Eingabefehler oder Änderungswünsche kann der Käufer vor Abgabe seiner Bestellung über den Button "Warenkorb bearbeiten" oder durch die Browserfunktion "zurück" korrigieren. Vor Absenden der Bestellung muss der Käufer durch Setzen eines Häkchens die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen akzeptieren. Durch Anklicken des Buttons "Verbindlich bestellen" gibt der Käufer ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
(4) Nach Absendung seiner Bestellung erhält der Käufer von der Verkäuferin eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung bestätigt den Inhalt und den Zugang der Bestellung des Käufers bei der Verkäuferin, stellt aber noch keine Annahme des Angebots des Käufers dar.
(5) Die Verkäuferin wird die Annahme des Angebots des Käufers entweder durch Versenden einer Auftragsbestätigung oder durch Versand der Ware innerhalb von drei (3) Werktagen (Montag bis Freitag) ab Eingang der Bestellung des Käufers erklären. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn und soweit die Verkäuferin die Annahme des Angebots des Kunden mit der Auftragsbestätigung oder durch den Versand der Ware erklärt hat. Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Inhalt des Vertrages. Gibt die Verkäuferin innerhalb der vorgenannten Frist keine solche Annahmeerklärung ab, wurde die Bestellung des Käufers nicht angenommen.
(6) Die Verkaufsangestellten der Verkäuferin sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
(7) Ist vom Käufer bestellte Ware zum Zeitpunkt der Bestellung nicht verfügbar, behält sich die Verkäuferin vor, die Bestellung der Ware nicht anzunehmen, so dass kein Vertrag zustande kommt. Hierüber wird der Käufer umgehend informiert.
4. Preise / Zahlungsbedingungen(1) Alle Preise der Verkäuferin verstehen sich "EXW […]" gemäß Incoterms 2010 zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, Fracht, Verpackung, Porto, Versicherung und sonstigen Versandkosten. Fracht, Verpackung und sonstige Versandkosten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet und im Warenkorb des Onlineshops entsprechend angegeben. Soweit Mengenrabatte gewährt werden, werden auch diese im Warenkorb entsprechend ausgewiesen.
(2) Es gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Wochen liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder sonstige Gestehungskosten, so ist die Verkäuferin berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Käufer ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung der Ware durch Vorkasse im Wege der Überweisung oder Zahlung per Kreditkarte. Im Übrigen sind Rechnungen sofort nach Erhalt bzw. Lieferung der Ware und Rechnungszugang ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Unbeschadet dessen ist die Verkäuferin jederzeit dazu berechtigt, ohne Angaben von Gründen eine Lieferung von einer Zug-um-Zug-Zahlung oder Vorkasse abhängig zu machen.
(4) Mit Ablauf der in Absatz (3) genannten Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Gerät der Käufer in Verzug, so ist die Verkäuferin berechtigt, Verzugszinsen und sonstige Verzugsschäden, insbesondere die Pauschale in Höhe von EUR 40,-- nach Maßgabe des § 288 BGB zu verlangen. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch der Verkäuferin auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen, wobei die eventuell erhobene Pauschale angerechnet wird. Darüber hinaus ist die Verkäuferin berechtigt, im Falle des nicht vom Käufer zu vertretenden Verzuges mit einer (Teil)Zahlung, die gesamte Restschuld zur sofortigen Zahlung fällig zu stellen.
(5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Verkäuferin anerkannt sind. Außerdem ist der Käufer zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(6) Sämtliche Zahlungen haben in Euro zu erfolgen.
5. Eigentumsvorbehalt(1) Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen auf Forderungen vor, die im Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses bereits entstanden waren.
(2) Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
(3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern und/oder zu verarbeiten.
(4) Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware (einschließlich sonstiger Forderungen wie Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung) werden bereits jetzt an die Verkäuferin sicherungshalber abgetreten. Die Verkäuferin nimmt die Abtretung an. Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung berechtigt, solange er seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die Verkäuferin berechtigt, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen. In diesem Fall ist der Käufer auf Verlangen der Verkäuferin hin verpflichtet, gegenüber der Verkäuferin alle zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen und die Überprüfung des Bestands der abgetretenen Forderung durch einen Beauftragten anhand seiner Buchhaltung zu gestatten sowie den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
(5) Wird die Ware durch den Käufer verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung der Verkäuferin als Hersteller erfolgt und die Verkäuferin unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus oder im Zusammenhang mit Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der gelieferten Waren – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Sofern die Verkäuferin ihr Eigentum durch Verbindung oder Vermischung verliert oder sie im Fall der Verarbeitung nicht Eigentümer des Liefergegenstands werden sollte, so übereignet der Käufer an die Verkäuferin hiermit im Vorhinein eine dem anteiligen Wert des Liefergegenstandes entsprechenden Miteigentumsanteil an der einheitlichen Sache. Die Verkäuferin nimmt das Angebot hiermit an. Die Übergabe wird ersetzt durch unentgeltliche Verwahrung.
(6) Vor der vollständigen Bezahlung der gesicherten Forderungen dürfen die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat der Verkäuferin Zugriffe Dritter auf das Eigentum der Verkäuferin unverzüglich anzuzeigen sowie von sich aus und in Abstimmung mit der Verkäuferin auf seine Kosten geeignete rechtliche Schritte dagegen zu unternehmen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, der Verkäuferin die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außer- gerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
(7) Im Falle des Zahlungsverzugs des Käufers, des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers, einer Übertragung der Anwartschaft auf Dritte oder des Übergangs des Geschäftsbetriebs des Käufers auf Dritte ist die Verkäuferin berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware herauszuverlangen. Sofern der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht zahlt, darf die Verkäuferin diese Rechte nur geltend machen, wenn sie dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Frist nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Zum Zweck des Herausverlangens darf die Verkäuferin die Geschäftsräume des Käufers betreten. Nach Rücknahme der Vorbehaltsware ist die Verkäuferin zu deren freihändiger Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Käufers (abzüglich angemessener Verwertungskosten) anzurechnen.
(8) Die Verkäuferin verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten in- soweit auf Verlangen des Käufers freizugeben, als sie den Wert der zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10 % übersteigen. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Verkäuferin.–
6. Abtretung von Forderungen zu FinanzierungszweckenDie Verkäuferin ist berechtigt, ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. Einem Abtretungsverbot des Käufers wird explizit widersprochen.
7. Versand(1) Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung der Ware "EXW Bornheim/ Rheinland" gemäß Incoterms 2010. Versand und Transport erfolgen in jedem Fall auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer in dem Zeitpunkt über, in dem die Ware entweder an den Käufer selbst oder im Fall des Versandes an den Frachtführer übergeben wird. Auf Wunsch und Kosten des Käufers schließt die Verkäuferin im Einzelfall eine Versicherung gegen die üblichen Transportrisiken ab.
(2) Verzögert sich die Lieferung auf Veranlassung des Käufers bzw. ist eine Lieferung auf Abruf im Einzelfall vereinbart und ruft der Käufer die Lieferung nicht innerhalb von einem (1) Monat ab Bereitstellungsanzeige ab, wird die Ware auf Gefahr und Kosten des Käufers bei der Verkäuferin verwahrt oder eingelagert.
(3) Versandart und Verpackung werden von der Verkäuferin gewählt.
8. Lieferungen / Lieferzeit(1) Eine auf der Produktdetailseite angegebene Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung zu laufen. Bei Produkten, die nicht verfügbar sind, sondern die für den Käufer bestellt werden müssen, erfolgt eine separate Mitteilung über den voraussichtlichen Liefertermin nach Absenden der Bestellung
(2) Die Einhaltung vereinbarter Liefer- und Leistungstermine setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer beizubringender Unterlagen sowie die rechtzeitige Erteilung aller erforderlichen Auskünfte und die Erfüllung aller sonstigen Verpflichtungen durch den Käufer voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn die Verkäuferin die Verzögerungen zu vertreten hat.
(3) Die Verkäuferin haftet nicht für Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren Ereignissen (z.B. Streik, Betriebsstörungen, nicht rechtzeitige Eigenbelieferung, Transportverzögerungen, ungünstige Witterungsverhältnisse etc.), die die Verkäuferin nicht zu vertreten hat. Die Lieferfrist verlängert sich um die Dauer des von der Verkäuferin nicht zu vertretenden, vorübergehenden Leistungshindernisses.
(4) Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit (i) die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszweckes verwendbar ist, (ii) die Lieferung der restlichen Waren sichergestellt ist und (iii) dem Käufer dadurch keine Mehrkosten entstehen.
(5) Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Lieferung oder Lieferverzögerungen sind nach Maßgabe der Regelungen in § 9 (6) dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen beschränkt.
9. Rücktrittsvorbehalt(1) Die Verkäuferin ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn höhere Gewalt, Streiks oder Naturkatastrophen oder das Ausbleiben, die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch einen Vorlieferanten die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich macht und dieses von der Verkäuferin nicht zu vertretende Hindernis nicht nur von vorübergehender Dauer ist.
(2) Die Verkäuferin ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Käufer unrichtige oder unvollständige Angaben über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen gemacht hat.
10. Gewährleistung / Schadenersatz / Haftung(1) Der Käufer hat die empfangene Ware nach Eintreffen auf Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er der Verkäuferin unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen (Montag bis Freitag) nach Eingang der Lieferung, versteckte Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben (7) Arbeitstagen nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Anderenfalls gilt die Lieferung als genehmigt.
(2) Der Käufer hat der Verkäuferin Gelegenheit zur Prüfung der Beanstandung zu geben, insbesondere beschädigte Ware und ihre Verpackung zur Inspektion durch die Verkäuferin zur Verfügung zu stellen. Auf Verlangen der Verkäuferin ist die beanstandete Ware frachtfrei an die Verkäuferin zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet die Verkäuferin die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, wenn sich die Ware an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
(3) Soweit bei Gefahrübergang ein Mangel der Sache vorliegt, ist die Verkäuferin nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.
(4) Die Verkäuferin trägt im Falle des Absatzes 3 die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen einschließlich der erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache. Dies gilt nur, soweit die Kosten unter Berücksichtigung des Werts der Sache in mangelfreiem Zustand und der Bedeutung des Mangels nicht unverhältnismäßig sind. Etwaige Aus- und Einbaukosten werden nur ersetzt, wenn der Käufer den Mangel vor Einbau oder Anbringen der Sache nicht kannte oder aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht erkannt hat. Der Kunde hat die Erforderlichkeit und Angemessenheit der Nacherfüllungskosten durch geeignete Nachweise zu belegen.
(5) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer ohne Zustimmung der Verkäuferin den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall aber hat der Käufer die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
(6) Wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich ist oder verweigert wird oder aus sonstigen von der Verkäuferin zu vertretenden Gründen innerhalb einer vom Käufer bestimmten angemessenen Frist nicht erfolgt oder fehlschlägt, kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Einer Fristsetzung bedarf es in den Fällen nicht, in denen diese nach dem Gesetz nicht erforderlich ist.
(7) Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadensersatz statt der Leistung und auf Ersatz eines sonstigen unmittelbaren oder mittelbaren Schadens – einschließlich Begleit- oder Folgeschadens, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen.Dies gilt nicht, wenn
(8) Die Bestimmungen gemäß des vorstehenden Absatzes gelten entsprechend für direkte Ansprüche des Käufers gegen die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin.
(9) Vertragsstrafen (Konventionalstrafen, pauschalierter Schadensersatz etc.), denen sich der Käufer von Dritter Seite ausgesetzt sieht, kann er – unabhängig von den sonstigen Voraussetzungen – nur dann als Schadensersatz der Verkäuferin gegenüber geltend machen, wenn dies zwischen dem Käufer und der Verkäuferin zuvor ausdrücklich vereinbart wurde bzw. die Verkäuferin vor Vertragsschluss auf die unter Um- ständen drohende zwischen dem Käufer und einem Dritten vereinbarte Vertragsstrafe schriftlich hingewiesen wurde.
(10) In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Vorschriften zum Lieferantenregress gemäß §§ 445a, 445b, 478 BGB).
11. Einschaltung von VorlieferantenSoweit es sich bei dem mangelhaften Liefergegenstand um ein Erzeugnis handelt, das die Verkäuferin ganz oder zum Teil von einem Dritten bezogen hat, ist die Verkäuferin berechtigt, ihre Sachmängelrechte gegen den Vorlieferanten an den Käufer abzutreten und den Käufer auf die (gerichtliche) Inanspruchnahme des Vorlieferanten zu verweisen. In diesem Fall kann die Verkäuferin wegen der Mangelhaftigkeit der Sache erst dann in Anspruch genommen werden, wenn die Ansprüche gegen den Vorlieferanten trotz rechtzeitiger (gerichtlicher) Inanspruchnahme nicht oder nicht vollständig durchsetzbar sind bzw. die Inanspruchnahme im Einzelfall unzumutbar ist. Dies gilt nicht wenn,
12. Verjährung(1) Alle Ansprüche des Käufers, aus welchen Rechtsgründen auch immer, verjähren – soweit gesetzlich zulässig – nach zwölf (12) Monaten ab Gefahrübergang. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Frist mit der Abnahme.
(2) Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.
13. Urheberrecht / GeheimhaltungDie Verkäuferin behält sich etwaige Eigentums- und Urheberrechte an allen von ihr abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen sowie dem Käufer zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten und anderen Unterlagen vor. Der Käufer darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der Verkäuferin weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben oder vervielfältigen.
14. DatenschutzDie Verkäuferin wird die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer oder von einem Dritten stammen, entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz behandeln.
15. Erfüllungsort / Gerichtsstand / anwendbares Recht / Sonstiges(1) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist Bornheim/ Rheinland Erfüllungsort.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Lieferbeziehung Bonn. Die Verkäuferin ist berechtigt, den Käufer auch an seinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
(4) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
16. EXTERNE LINKS ZU ANDEREN INTERNET-WEBSITESProtex Fasteners Ltd ist nicht für den Inhalt externer Internet-Sites verantwortlich.Protex Fasteners Ltd gibt keine Garantien oder Zusicherungen in Bezug auf deren Produkte oder Dienstleistungen.
17. 3D-MODELLE UND CAD-ZEICHNUNGEN(1) Das Urheberrecht an allen 3D-Modellen und CAD-Zeichnungen auf dieser Website gehört der Fa. Protex Fasteners Ltd. Der Erhalt einer Benutzer-ID nebst Passwort für die 3D-Modelle und den CAD-Download-Service berechtigt Sie zum Herunterladen und Benutzen von CAD-Zeichnungen und ihren Inhalten ausschließlich für Ihre internen, nichtöffentlichen, geschäftlichen Zwecke. Es ist Ihnen untersagt, die 3D-Modelle oder CAD-Zeichnungen und darin enthaltene Informationen in irgendeiner Form an Dritte ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Protex Fasteners Ltd zu veröffentlichen. Jede Wiedergabe hat das Produkt als Produkt von Protex Fasteners Ltd zu identifizieren.
(2) Das Unternehmen haftet nicht für Verzögerungen, Verluste oder Schäden, die ganz oder teilweise dadurch verursacht werden, dass der Benutzer die für bestimmte generische Teile vorgelegten „Readme“-Dateien nicht liest und/oder nicht versteht.
(3) Die 3D-Modelle sind lediglich Repräsentationen von Produkten. Exakte Maße sind der 2D-Zeichnung zu entnehmen.
18. eNEWS UND ONLINE-HANDELDurch Registrierung für die 3D-Modelle und CAD-Zeichnungen oder Inanspruchnahme unseres Online-Handelssystems erklären Sie sich mit dem Erhalt mindestens einer Produktinformationsmail (eNews) von Protex Fasteners Ltd einverstanden. Gesetzt den unwahrscheinlichen Fall, dass Sie (nach Erhalt mindestens einer Produktinformationsmail) unsere informative Mail nicht erhalten möchten, können Sie sich von diesem Service abmelden.
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